Am 14. April 2024 hat das Bremer Landesamt für Denkmalpflege
das Kaisenhaus von 1957 zum geschichtlich wichtigen
Kulturdenkmal erklärt.
Begründung: „Da die illegal in Bremer Kleingärten errichteten
Behelfsheime aktuell nur noch ausgewohnt werden dürfen und
danach zurückgebaut werden müssen, nimmt die Zahl der noch
existierenden Kaisenhäuser stetig ab. (…) Aus diesem Grund
stellt das genannte Objekt als pars pro toto ein authentisches
Zeugnis der Nachkriegsgeschichte und des von zivilem Ungehorsam
geprägten Umgangs mit der etwa 20 Jahre andauernden massiven
Wohnungskrise dar.“