Denkmalschutz

Am 14. April 2024 hat das Bremer Landesamt für Denkmalpflege das Kaisenhaus von 1957 zum geschichtlich wichtigen Kulturdenkmal erklärt.

Begründung: „Da die illegal in Bremer Kleingärten errichteten Behelfsheime aktuell nur noch ausgewohnt werden dürfen und danach zurückgebaut werden müssen, nimmt die Zahl der noch existierenden Kaisenhäuser stetig ab. (…) Aus diesem Grund stellt das genannte Objekt als pars pro toto ein authentisches Zeugnis der Nachkriegsgeschichte und des von zivilem Ungehorsam geprägten Umgangs mit der etwa 20 Jahre andauernden massiven Wohnungskrise dar.“